Warum zum Wahlarzt gehen?

Sie müssen die Honorarnote vorab bezahlen, aber:

  • sie haben keine bis geringe Wartezeiten

  • ich biete eine kurzfristige Terminvergabe

  • die Vorsorgeuntersuchung ist auch beim Wahlarzt kostenlos

  • die Kosten von der Krankenkasse werden bis zu 80% vom Kassentarif rückerstattet

  • ich kann mich voll und ganz ohne Zeitdruck auf sie konzentrieren

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat kein Vertragsverhältnis zu österreichischen Krankenkassen. Sie sind als Patient ein Privatpatient und ich als ihr betreuender Wahlarzt unterliege keinerlei Einschränkungen, die sonst Kassenärzte unterliegen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Behandlungskosten vorab von Ihnen selbst getragen werden.

 

Kostenersatz

Pro Quartal können sie mit der oder den erhaltenen Honorarnote(n) und dem originalen Behandlungsnachweis (Kontoauszug, Zahlungsbestätigung, etc.) bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen.

Ich kümmere mich um diesen Ablauf dahingehend, dass ich mit ihrer Honorarnote und den Kontoinformationen direkt die abrechnenden Stellen per Post bezüglich Kostenersatz anschreibe. Sie bekommen den ihnen zustehenden Betrag direkt auf ihr Konto gutgeschrieben. Der Kostenrückvergütung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Vertragsarzt als Honorar erhalten würde.

ACHTUNG

Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt und einen Kassenarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet.